Schutzkonzept Sportanlagen
Die Benutzung der Sportanlagen und Turnhallen durch Vereine ist weiterhin möglich. Das angepasste Schutzkonzept, das für alle Vereine und Benutzer verbindlich ist, finden Sie unter Hallenbelegung.
Die Benutzung der Sportanlagen und Turnhallen durch Vereine ist weiterhin möglich. Das angepasste Schutzkonzept, das für alle Vereine und Benutzer verbindlich ist, finden Sie unter Hallenbelegung.